Rechte des nicht-ehelichen Vaters, §1626 a BGB, insbesondere im gerichtlichem Verfahren zur Herstellung der gemeinsamen Sorge mit der Mutter, neuere Rechtsprechung der Oberlandes- und der Amtsgerichte.

In meinem Seminar an der Universität in Frankfurt im Wintersemester 2015/2016 war eines der Themen: "Auswertung der neueren Rechtsprechung zu § 1626 a BGB; Beteiligung des Vaters derelterlichen Sorge mit der Mutter". Dazu haben zwei Studentinnen eine Übersicht zusammengestellt, nähmlich Frau Loreen Bleifuss und Frau Gabriela Omazic, die ich gerne auf meiner Seite veröffentliche (selbstverständlich mit deren Einverständnis).
So können Interessenten einen guten Überblick über den gegenwärtigen Stand der Dinge gewinnen.

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Eingestellt am 09.02.2016 von Dr. Peter Finger
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