Familienrecht in Frankfurt

Familienrechtlicher Schutz für Kinder
Scheidung, Unterhalt, Ehevertrag, Kindesentführung und internationales Familienrecht Trennungsprozesse sind schmerzlich. Oft wird auch die Auseinandersetzung über rechtliche Folgen durch persönliche Zerwürfnisse belastet, die in dieser ersten Phase besonders prägend sind. Andererseits sind gerade am Anfang schon wichtige Fragen zu klären, etwa nach der elterlichen Sorge und dem Verbleib der Kinder bei dem einen oder anderen Ehegatten, Lebensmittelpunkt bei der Mutter oder beim Vater, dem weiteren Schulbesuch, der Krankenversicherung, Kindergeldbezug, Unterhaltsvorschuss, sonstige Transfer- und Unterstützungsleistungen u.ä. Wer soll die Wohnung behalten? Wie sind Unterhaltsforderungen zu regeln, für die Kinder und für den Ehegatten? Kann man vorläufige Zahlungstitel durch einstweilige Anordnungen schaffen? Manchmal sind die Auseinandersetzungen von Gewalttätigkeiten geprägt. Dann sind gerichtliche Entscheidungen nach dem Gewaltschutzgesetz wichtig, die ausreichenden Schutz insbesondere für Frauen und vor Nachstellungen bieten. Sonst stehen Kindesinteressen im Mittelpunkt. Für Kinder müssen schnell gute Lösungen gefunden werden. Dazu tragen inzwischen Vorrang- und Beschleunigungsgebote nach neuem Familienverfahrensgesetz bei, § 155 FamFG nach § 50 e FGG (in Kraft seit 1.7.2008). Innerhalb eines Monats soll ein Termin bei Gericht anberaumt werden, wobei ich im Wesentlichen beim Familiengericht in Frankfurt auftrete, aber auch bei anderen Gerichten tätig bin.
Internationale Zuständigkeit und (versteckte) Rückverweisung - Folgen für das eheliche Güterrecht - Dr. Peter Finger
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Umgangsvereitelung - warum tun wir uns bisher nur so schwer? - Dr. Peter Finger
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