Ihre Kanzlei für Familienrecht in Frankfurt

Meine Kanzlei in Frankfurt ist praktisch ausschließlich auf Familienrecht ausgerichtet. In kleinerem Umfang behandele ich auch erbrechtliche Fragen, die häufig mit familienrechtlichen Konflikten in Zusammenhang stehen. Besonderes Schwergewicht haben bei mir – Frankfurt – Fälle mit Auslandsbezug, etwa zur Türkei. Bei internationalen Kindesentführungen habe ich ebenfalls einen Arbeitsschwerpunkt. Trennung und Ehescheidung mit Scheidungsfolgen stehen im Mittelpunkt, dabei aber auch Unterhalt für die Dauer des Getrenntlebens oder für die Zeit nach Rechtskraft des Ehescheidungsurteils, Vermögensauseinandersetzung mit Zugewinn, aber auch aus anderem Rechtsgrund, etwa unbenannter Zuwendung, elterliche Sorge und Umgangsrecht, Hausratsverteilung, Wohnungszuweisung, Vaterschaft, Abstammung und Anfechtung der Vaterschaft sowie nichteheliche Kindschaft mit allen Folgen.

Lebenslauf

  • Geboren bin ich 1941 in Nürnberg.
  • Studiert habe ich an den Universitäten in Mainz und in Frankfurt, und 1973/1974 habe ich – lange nach Abschluss der Studien in Deutschland – noch einmal 1 1/2 Jahre in Frankreich an der Universität in Montpellier verbracht. Deshalb spreche ich viel besser französisch als englisch.
  • Von 1967 bis 1970 war ich als wissenschaftliche Hilfskraft an der Universität in Frankfurt beschäftigt. Von 1970 bis 1976 war ich dann wissenschaftlicher Assistent, und von 1977 bis 1981 zunächst Dozent und dann für eine kurze Übergangszeit Professor. Lehrstuhlvertretungen habe ich in Hamburg für drei Semester und in Gießen für zwei Semester übernommen (und in Frankfurt dann noch einmal in wechselnden Zeiten für ebenfalls zwei Semester).
  • Heute noch bin ich als Privatdozent an der Universität in Frankfurt tätig und biete im Wesentlichen Familienrechtliche Lehrveranstaltungen an. Im Übrigen schreibe ich für verschiedene Fachzeitschriften jeweils Beiträge (für "Familie und Recht" und für den "Familienrechtsberater" bin ich im Beirat) und kommentiere familienrechtliche Teilbereiche im Münchener Kommentar, im Anwaltskommentar, in Münchener Anwaltshandbüchern bzw. im Prozessformularbuch im Beck-Verlag. Im Übrigen gebe ich (allein) das 5-bändige Werk "Internationales Familienrecht" im Wolters-Kluwer Verlag heraus. Bei verschiedenen Anbietern bin ich in der Fortbildung für Fachanwälte tätig (mit etwa 25 Veranstaltungen im Jahr).
  • Seit 1997 bin ich Fachanwalt für Familienrecht.
  • Inzwischen bin ich auch Mediator.

Fachanwalt für Familienrecht

1997 bin ich als Fachanwalt für Familienrecht in Frankfurt zugelassen worden, wobei ich hier bei uns unter die besondere "Alte-Hasen-Regel" fiel. Sonst ist notwendig, entsprechende Kurse zu absolvieren, in denen nochmals besondere theoretische und praktische Kenntnisse nachgewiesen werden. Ich war aber schon viele Jahre vorher als Anwalt mit einem familienrechtlichen Arbeitsschwerpunkt tätig. Im Übrigen konnte (und kann) ich mich auf eine Vielzahl von Fachpublikationen beziehen, für die ich die jeweils neuesten Fassungen (teilweise) unten angebe bzw. einstelle. Nach der Fachanwaltsordnung sind jährliche Fachlehrgänge als Fortbildungsveranstaltungen vorgeschrieben. Für verschiedene Veranstalter biete ich jeweils als Lehrgangsleiter Kurse an, im Allgemeinen zwischen 35 und 40 Seminare im Jahr (Anwaltskammer, Anwaltsinstitut u.ä., verschiedene private Anbieter).

Anwaltsunion Familienrecht

Besonders qualifizierte Fachanwältinnen /Fachanwälte für Familienrecht haben sich, um den Anforderungen an effiziente, schnelle und kompetente Beratung zu genügen, in der Anwaltsunion Fachanwälte e.V. zur überregionalen Zusammenarbeit zusammengeschlossen. Auch ich gehöre der AUF an. Dabei gehört die Anwaltsunion nicht zu der Kategorie, das möchte ich gleich betonen, der zahllosen "Anwaltssuchdienste" und sonstigen Vermittlungsportalen, die keinen besonderen Nutzwert haben, sondern bundesweit überragende fachliche Kompetenz in einem besonderen Netzwerk.

Meine Kanzlei in Frankfurt ist praktisch ausschließlich auf Familienrecht ausgerichtet. In gewissem Umfang behandele ich auch erbrechtliche Fragen, die häufig mit familienrechtlichen Auseinandersetzungen in Zusammenhang stehen. Besonderes Schwergewicht haben bei mir Fälle mit Auslandsbezug, etwa zur Türkei oder nach Polen, aber auch zu vielen anderen europäischen Ländern. Für die Rechtsanwendung spielen europäische Rechtsregeln inzwischen eine ganz wichtige Rolle; sie entscheiden über die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte, aber oft auch über die Sache selbst, etwa für die Ehescheidung, Rom III. Für internationale Kindesentführungen habe ich ebenfalls einen Arbeitsschwerpunkt. Trennung und Ehescheidung mit Scheidungsfolgen stehen im Mittelpunkt, dann aber auch Unterhalt für die Dauer des Getrenntlebens oder für die Zeit nach Rechtskraft des Ehescheidungsurteils, Vermögensauseinandersetzung mit Zugewinn, aber auch aus anderem Rechtsgrund, etwa unbenannter Zuwendung, elterliche Sorge und Umgangsrecht, Hausratsteilung, Wohnungszuweisung, Vaterschaft, Abstammung und Anfechtung der Vaterschaft sowie eheliche und nichteheliche Kindschaft mit allen weiteren Folgen.

Trennung und Ehescheidung sind schmerzliche Prozesse. Manchmal gelingen einverständliche Regelungen, die von den Parteien mit ihren Anwälten erarbeitet werden müssen, aber häufig ist auch streitige Verfahrensführung notwendig, zumindest zunächst, denn im weiteren Verlauf lässt sich dann vielleicht doch Einvernehmen herstellen. Alle Schritte müssen sorgfältig vorbereitet werden.
Als Anwalt, der engagiert für Sie tätig werden will und seine Praxis in Frankfurt hat, möchte ich gemeinsam mit Ihnen nach der Lösung suchen, die für Sie am günstigsten ist, aber auch die Situation des jeweiligen Verhandlungspartners mit einbezieht, denn sie zu erkennen und zu berücksichtigen ist ebenfalls wichtig. Für Ihre Vorstellungen nehme ich mir Zeit; als Fachanwalt für Familienrecht denke ich, dass ich über die notwendige Kompetenz und Erfahrung verfüge – seit Mai 1970 bin ich fast ausschließlich im Familienrecht tätig; Fachanwalt bin ich mit meiner Praxis in Frankfurt seit der ersten Stunde (1997). Unter der Rubrik "News" berichte ich über aktuelle Entwicklungen in Rechtsprechung und in Gesetzgebung, die jeweils auch für die Anwendungspraxis der Gerichte in Frankfurt bestimmend sind/sein werden. Dabei habe ich ein Verzeichnis angelegt, das eine Übersicht ermöglicht, vgl. dort. Unter "Publikationen" stelle ich Texte ein, die an anderer Stelle veröffentlicht sind, aber vielleicht doch für den Rechtssuchenden auch in diesem Zusammenhang wichtig sein könnten.

Bitte beachten Sie, dass dabei
- ältere Fassungen nicht durch neue ersetzt werden,
- weil dies technisch schwierig ist,
- sodass der jeweils neueste Stand am Schluss abzurufen ist.