Kindesentführung

Rechte und Pflichten bei Kindesentführung
Manche Elternteile und dabei vor allem Mütter, neigen dazu, bei der Trennung vom anderen die Kinder einfach mitzunehmen. So ist das unzulässig, vgl. dazu auch § 1628 BGB. Denn zu dieser frühen Zeit muss eine gerichtliche Entscheidung herbeigeführt werden, weil bis dahin beide Ehegatten die elterliche Sorge gemeinsam ausüben und so verantwortlich sind. Gibt es gute Gründe für die Mutter, wird sie sich auch durchsetzen. Verhängnisvoll ist jedenfalls der Rat, der manchmal gegeben wird, sich über die Interessen der anderen Seite einfach hinwegzusetzen – ebenso unsinnig ist die Empfehlung, Kontobestände abzuheben u.ä.
Noch folgenreicher sind aber internationale Kindesentführungen über die Ländergrenzen hinweg; wiederum werden vor allem Mütter in dieser Form tätig. Dabei gilt für die Mitgliedstaaten das Haager Abkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführungen von 1980 auch im Verhältnis zur Türkei, einem der wenigen islamischen Staaten, die beigetreten sind, und den USA. Sonst kann der aktuelle Stand beim Bundesamt für Justiz in Bonn abgefragt werden. Ziel des Abkommens ist die sofortige Rückführung des Kindes – das ist für Mütter, die sonst bei der Regelung der elterlichen Sorge vielleicht einen Vorteil hätten, besonders schmerzlich, denn die endgültige Sorgerechtsentscheidung erfolgt dann im Herkunftsstaat, in dem sich meist der Vater aufhält, wobei die Gerichte dort dann dazu neigen, ihm besondere Befugnisse zuzusprechen und die Rechte der Mutter stark einzuschränken, um weitere Verluste für den eigenen Staatsangehörigen zu vermeiden. Nur ausnahmsweise kann die Rückführung verweigert werden, wenn sonst dem Kind schwere Gefahren drohen. Bei den Gerichten in Frankfurt bestehen konzentrierte Zuständigkeiten für Entführungsfälle in Hessen insgesamt.
HKÜ Kindesentführung
Speichern Öffnen HKUE-Kindesentfuehrung.pdf (80,09 kb)

Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung
Speichern Öffnen 7_9.pdf (858,25 kb)

Europäisches Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgeverhältnisses
Speichern Öffnen 7_10.pdf (273,11 kb)