Internationales Familienrecht

Bei uns in Frankfurt sind 35 % aller Einwohner Ausländer oder ausländischer Herkunft. Etwa zwei Drittel aller Kinder, die in Frankfurt geboren werden, haben einen "Migrationshintergrund". Nach unseren familienrechtlichen Anknüpfungsregeln findet für das Scheidungsverfahren das gemeinsame Heimatrecht zumindest zunächst Anwendung. Wollen sich Türken scheiden lassen, wird also türkisches Recht maßgeblich, in Frankfurt und Umgebung ein alltäglicher Vorgang.
Mit türkischem Familienrecht beschäftige ich mich seit langer Zeit besonders. Wechseln Ehegatten, die ursprünglich türkische Staatsangehörige waren, ihre Staatsangehörigkeit, bleibt, selbst wenn sich das Scheidungsverfahren nach anderen Regeln richten sollte, insbesondere nach deutschem Recht, wenn sie hier leben, für das eheliche Güterrecht das frühere Statut maßgeblich, Unwandelbarkeit des Güterrechtsstatuts (wie bei uns). So können etwa auch Russen, die nach Deutschland gekommen sind und die deutsche Staatsbürgerschaft angenommen haben, immer noch nach russischem Güterrecht "leben", soweit nicht ein Sondergesetz für Flüchtlinge und Vertriebene für sie eingreift. So entstehen vielfältige Verwicklungen. Um sie aufzulösen, werden sie sachkundigen Rat brauchen, um den ich mich bemühe. Seit einigen Jahren bin ich Herausgeber des Sammelwerks (5-bändig) "Internationales Familienrecht".