Thema "Teilkauf": Artikel in Familie und Recht 2024, 140

In Familie und Recht 2024, 140 habe ich mit Frau Referendarin Emmerich und Frau Referendarin Rüppel über das verbreitete Modell „Teilkauf“ berichtet, rechtliche Voraussetzungen, Vertragsgestaltung bei den im Wesentlichen in Deutschland tätigen Unternehmen, habe eine rechtliche Einordnung vorgenommen, und die Vertragsbedingungen im Einzelnen bewertet. Die Angebote unterscheiden sich nicht so weit voneinander. Die Werbung auch in den Medien, insbesondere im Fernsehen, dort etwas weniger, dann aber im Internet ist nach wie vor recht aktiv. Insgesamt sind die Angebote aber ungünstiger geworden, weil sich die Zinssituation verändert hat.

Manches habe ich kritisch beleuchtet. Manche der Angebote sind für Interessenten nicht so richtig durchschaubar. Letztlich habe ich auch Hinweise für die vertragliche Gestaltung gegeben, wobei für die einzelnen Punkte notarielle Beurkundung jeweils notwendig ist. Besonders wichtig erscheint mir, dass der „Teilverkäufer“ nicht so gut steht, wie das häufig angegeben wird. Insbesondere muss er, der meist ja doch nur über beschränkte Mittel verfügt, denn sonst müsste er die Immobilie nicht – teilweise – verkaufen, Nutzungsentschädigung an den Käufer entrichten, orientiert an der ortsüblichen Vergleichsmiete, und die Beträge, die er dabei aufwenden muss, sind letztlich recht hoch.



Eingestellt am 14.03.2024 von Dr. Peter Finger
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