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Schenkungssteuer bei Zuwendung an das eigene Kind/Schwiegerkind
Eine schenkungssteuerpflichtigen Zuwendung der Eltern an das Schwiegerkind ist nicht anzu-nehmen, wenn die bisherigen Eigentümer das Grundstück oder einen Grundstücksanteil ihrem eigenen Kind übertragen und erst im Anschluss daran ein Anteil an seinen Ehegatten übergehen soll, im Verhältnis zu den Eltern also an das Schwiegerkind, Kettenschenkung; etwas anderes gilt (nur) dann, wenn das Kind zur Weiterschenkung verpflichtet ist und diese dann veranlasst, weil so im Ergebnis jedenfalls eine Absprache zwischen den Eltern und dem Schwiegerkind vor-liegt, die steuerlich wesentlich wird und entsprechende Belastungen auslöst, BFH, FuR 2012, 554.
Eingestellt am 29.11.2012 von Dr. Peter Finger
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