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Düsseldorfer Tabelle ab 01.01.2010
Ab 01.01.2010 wird die Düsseldorfer Tabelle in Neufassung angewandt; die Einsatzbeträge für jedes Kind erhöhen sich mehr als sonst, aber ein Teil dieser Veränderungen wird aufgezehrt durch die nun schon bei mehr als zwei Unterhaltsberechtigten vorgesehene "Abstufung" in die nächst niedrigere Gruppe der Düsseldorfer Tabelle, die bisher erst bei drei Anspruchstellern vorgesehen war (in der Regel: ein Elternteil und zwei Kinder).
Zum 01.01.2010 ist im Übrigen das Kindergeld um 20,00 Euro erhöht worden und davon wird nach wie vor die Hälfte von den Tabellensätzen abgezogen, so dass sich der Zahlbetrag verändert.
Zum 01.01.2010 ist im Übrigen das Kindergeld um 20,00 Euro erhöht worden und davon wird nach wie vor die Hälfte von den Tabellensätzen abgezogen, so dass sich der Zahlbetrag verändert.
Eingestellt am 15.11.2009 von Dr. Peter Finger
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