Internationales Familienrecht, Fachzeitschrift: Familie und Recht

Seit einigen Jahren biete ich in der Anwaltsfortbildung Kurse zu familienrechtlichen Rechtsverhältnissen mit Auslandsbezug, auch zu kindschaftsrechtlichen Rechtsverhältnissen dabei an, Schwerpunkt bei der internat. Kindesentführung. Dabei zeigt sich immer wieder, dass ein gewisser Bedarf besteht, die vorhandenen Kenntnisse aufzufrischen und zu vervollständigen. Zur Unterstützung habe ich eine Reihe von kürzeren Arbeiten verfasst, die dabei vielleicht behilflich sein können und die in der Familie und Recht erschienen sind. Folgende Themen habe ich dabei behandelt:
- Internat. Kindesentführung, Widerrechtlichkeitsbescheinigung,
Verfahrensablauf insoweit und Rechtsmittel,
- Zuständigkeiten bei der internat./grenzüberschreitenden Ehescheidung,
- Rechtsanwendung bei der internat. Ehescheidung bei dt. Gerichten,
- Anerkennung ausl. Ehescheidungen, §§ 107 ff. FamFG und Art. 30 ff. VO Nr. 1111/2019,
die die VO Nr. 2201/2003 ersetzt hat,
- Versorgungsausgleich, Art. 17 Abs. 4 EGBGB; nachträgliche Regelung in Deutschland,
Zuständigkeiten: § 102 FamFG,
- europ. Güterrechtsverordnung (für Eheleute); Rechtsanwendung im ehelichen
Güterrecht,
- persönliche/sachliche Voraussetzungen für die Eheschließung, Art. 13 EGBGB; Form,
Art. 11 EGBGB; Handschuhehe/Internet-Ehe, Fernehe, Scheinehe/Aufenthaltsehe,
- Güterrecht, Ausgleich unter Eheleuten/Lebenspartnern, Art. 15 EGBGB a.F.;
EuGüVO/EuGüPVO,
- europ. GüterrechtsVO (für Eheleute), internat. Zuständigkeiten, verfahrensrechtl.
Einzelheiten/Abläufe,
- Zuweisung der Ehewohnung/des Hausrats in Deutschland; Art. 17a EGBGB und EuGüVO,
insbesondere Art. 30,
- EuGüVO - güterrechtl. Rechtsbeziehungen, dabei auch: Nebengüterrecht; Reichweite der
Rechtsanwendung; Eingriffsnormen; ordre public,
- islam. Brautgabe/Morgengabe, dt. Güterrecht, Art. 14, 15 EGBGB/EuGüVO,
- internat. Kindesentführung: HKÜ – VO Nr. 1111/2019, KSÜ: Wer spricht das letzte Wort
bei abgelehnter Rückführung?
- Vollstreckung von Anordnungen zur Rückführung eines Kindes nach HKÜ bzw. VO Nr. 1111/2019; Verfahrensablauf; Vollstreckungsschutz, Abänderung,
- gesetzliche Grundlagen für die Eheschließung, Ehescheidung mit Folgesachen, weitere Streitsachen unter Ehegatten, nochmalige Zusammenstellung,
- internat. Kindesentführung, HKÜ; Anträge in Deutschland, Entführung aus Deutschland, Entführung nach Deutschland,
- Leihmutterschaft, insbesondere im Verhältnis zur Ukraine,
- Scheidungsverfahren im Verhältnis zur Türkei, Voraussetzungen und Rechtsfolgen,
VO Nr. 1111/2019, VO Nr. 1259/2010; Art. 5 HUP (erscheint im Februar 2025).


Eingestellt am 21.12.2024 von Dr. Peter Finger
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