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		<title>Kommentare zu   Artikel 17 *) Scheidung</title>
		<link>http://www.finger-frankfurt.de/news</link>
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(1) Die Scheidung unterliegt dem Recht, das zum Zeitpunkt des Eintritts der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags für die allgemeinen Wirkungen der Ehe maßgebend ist. Kann die Ehe hiernach nicht geschieden werden, so...</description>
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		<pubDate>Thu, 01 Jan 1970 01:00:00 +0100</pubDate>
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