Kosten
Ab 01.07.2006 gilt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Für den Fall der außergerichtlichen Beratungstätigkeit ist nach den neuen Regeln eine Vergütungsvereinbarung möglich, auf die der Anwalt auch hinwirken soll. Für ein erstes Beratungsgespräch fallen 190,00 Euro zzgl. Mehrwertsteuer an. Allerdings handhabe ich die Dinge meist anders; ich vereinbare mit den Mandanten je nach Zeitaufwand eine davon abweichende Pauschale, die durchgängig unter dem Betrag von 190,00 Euro liegt. Manchmal übernimmt auch die Rechtschutzversicherung die Kosten, wenn ein entsprechender Vertrag abgeschlossen ist. In ganz seltenen Ausnahmefällen ist auch das Scheidungsverfahren selbst "versichert". In beengten finanziellen Verhältnissen steht zumindest für die gerichtliche Auseinandersetzung Prozesskostenhilfe bereit. Bei der Vorbereitung und Antragstellung bin ich dabei gern behilflich.